NATURSTAMMHAUS / BLOCKHAUS - SCHLÜSSELFERTIG AB OBERKANTE BODENPLATTE
Vorbemerkungen
In der nachfolgend aufgeführten Bau- und Leistungsbeschreibung wird die Standardausstattung des zu errichtenden Bauwerkes beschrieben. Diese Ausstattung ist Grundlage des Werkvertrages. In den Bauzeichnungen dargestellte Einrichtungsgegenstände (z.B. Mobiliar oder Kücheneinrichtungen) und Außenanlagen (z.B. Terrassen, Hauseingangspodeste oder Zuwegungen) sind vom Leistungsumfang ausdrücklich ausgenommen und dienen lediglich der Darstellung in den Bauantragsunterlagen bzw. der Veranschaulichung und der Funktion der Räume.
Erweiterung des Leistungsumfanges und zusätzliche Ausstattung können über den beschriebenen Standard hinaus schriftlich vereinbart werden.
Eigenleistungen können gewerkeweise gegen Gutschrift schriftlich vereinbart werden. Eine Gewährleistung für in Eigenarbeit durchgeführte Leistungen wird nicht übernommen (siehe Liste Mehr- und Minderleistungen).
1. Planung und Bauantrag
Der Bauherr stellt einen Flurkartenauszug, einen Ortsübersichtsplan, drei amtlich beglaubigte Lagepläne und einen Kanaltiefenplan zur Verfügung.
Paket 1:
- Intensives Beratungsgespräch
- Vorplanung durch unseren Architekten, Projektentwicklung per CAD, Kostenberechnung
- Ausfertigung von Bauvoranfrageunterlagen zur Abgabe beim Bauamt
Paket 2:
- Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort inkl. Besichtigung des Bauplatzes mit unserem Architekten
- Ausarbeitung der gesamten Bauantragsunterlagen inkl. Statik und Wärmeschutznachweis
- Bauabnahme nach Errichtung des Rohbaus und Einweisung der Folgehandwerker
Anmerkung:
Die eb Massivhaus Deutschland GmbH ist berechtigt, evtl. unabänderliche und unvermeidbare Änderungen, die aus statischen oder technischen Gründen insbesondere auch durch Auflagen der Baubehörde oder anderer Stellen gefordert werden, im Detail auszuführen, soweit sie sich im Rahmen der eingeplanten Kosten bewegen. Mehrkosten sind dem Bauherren bekanntzugeben und sind als zusätzlicher Auftrag zu vergeben.
Änderungswünsche in der Planung und Ausstattung werden berücksichtigt: soweit diese technisch durchführbar sind, der Erwerber sie schriftlich vor Baubeginn in Auftrag gibt, und die ggf. daraus resultierenden Mehrkosten trägt.
Die vorliegenden Zeichnungen, Maße und Raumgrößen entsprechen der Entwurfsplanung des Architekten. Geringfügige Abweichungen sind möglich und beeinträchtigen die Ausführung nicht.
Genaue Maße z. B. für Einbaumöbel sollten durch Aufmaß ermittelt werden.
2. Bau-Vorbereitung
Der Bauherr sorgt für die Freimachung des Baugrundstückes in der Zeit zwischen Bauantragsstellung und Erteilung der Baugenehmigung. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen für die Überfahrt von Bürgersteigen, Tiefborden, Grabenübergängen etc. erbringt der Bauherr. Die Einmessung des Gebäudes vor Baubeginn erfolgt auf Veranlassung und Kosten des Bauherrn (bei Grenzbebauung). u. a.
- Sichtbarmachung und Zugänglichkeit der Grenzsteine
- Planebenheit im Bereich des zu erstellenden Baukörpers
- Freie Zufahrt für Baufahrzeuge und Montagekran bis 40 t
Der Bauherr sorgt für Baustrom- und Bauwasseranschluss auf dem Baugrundstück
3. Fundamentierung / Erdarbeiten.
Voraussetzung ist, dass der Bauherr ein baureifes Grundstück mit ausreichend tragfähigem Untergrund mit einer Mindestbodenpressung von 0,25 N/mm² zur Verfügung stellt. Grundlage für die Bodenklassen soll die DIN 18300 sein. Ggf. wird die Einholung eines Baugrundgutachtens empfohlen. Ebenes Gelände sowie Böden der Bodenklassen 3 bis 4 werden von der Firma eb Massivhaus Deutschland GmbH vorausgesetzt. Andere Bodenverhältnisse (Grundwasser, Schwemmsand) können zu Mehrkosten führen.
3.1 Erdarbeiten für Bodenplatte
Der Boden im Bereich des Baukörpers wird bei ebenem Gelände ca. 30 cm abgeschoben und seitlich bis maximal 20 m entfernt gelagert. Anschließend wird Füllkies geliefert, lagenweise bis zu einer Höhe von max. 50 cm und mit der erforderlichen Proctordichte > 97 % eingebaut. Es wird eine Planebenheit von + 1,0 cm gewährleistet. Ab Oberkante Kiesbett werden die Fundamentgräben bis zu einer Tiefe von max. 80 cm geschachtet.
Die Bodenplatte und umlaufende Frostschürze werden entsprechend der statischen Berechnung, die Frostschürze mit C 25/30 XC2, XF1 und die Sohlplatte mit C 25/30 XC2 sowie der erforderlichen Bewehrung hergestellt. Die Bodenplatte wird vom Untergrund durch eine PE-Folie getrennt. In der Frostschürze ist ein Fundamenterder verlegt.
Die Grundleitungen bzw. Leerrohre für die Ver- und Entsorgung werden bis max. 1 m über die Außenkante des Baukörpers geführt.
Sonderleistungen bei Abweichungen vom angenommenen Baugrund können sich durch folgende
Sachverhalte ergeben:
- Herstellen der notwendigen Tragfähigkeit
- notwendige zusätzliche Gründungsmaßnahmen
- Hanglage
- Wasserhaltung
- Bodenaustausch
- Abfuhr von nicht verwendbarem Aushub
3.2 Gründung unterkellerter Häuser
Der Erdstoff im Bereich des Baukörpers wird bei ebenem Gelände ca. 150 cm unter Beachtung des Böschungswinkels und Arbeitsräume abgetragen und seitlich am Grubenrand gelagert. Auf einer Sauberkeitsschicht wird die Sohlplatte aufgebracht. Es wird eine Planebenheit von + 1,0 cm gewährleistet.
Die Bodenplatte wird entsprechend der statischen Berechnung unter Verwendung von wasserundurchlässigem Beton C 25/30 XC2, XF1 sowie der erforderlichen Bewehrung hergestellt.
Bauleistungen bei etwaig drückendem Wasser oder Grundwasserabsenkungen sind nicht im Kaufpreis enthalten, ebenfalls nicht eine weiße oder schwarze Wanne.
Die Verfüllung der Baugrube nach Fertigstellung der Kelleraußenwände ist Bauherrenleistung.
4. Herstellung des Kellergeschosses
Die lichte Rohbauhöhe beträgt ca. 2,25 m. Die Kelleraußenwände und inneren Trennwände werden aus gebrannten Hochlochziegeln in Wandstärken nach statischen Erfordernissen hergestellt. Die Innenwände erhalten einen Fugenglattstrichputz.
Im Bereich der Bodenplatte zum Aufsteigenden Außenmauerwerk wird eine Hohlkehle ausgebildet. Auf die erdberührenden Außenwandflächen wird eine Dunnbeschichtung gegen Bodenfeuchtigkeit aufgebracht. Die Dickbeschichtung wird mit einer Schutzplatte versehen. Der über Terrain liegende Außenwandbereich / Sockel wird mit einem zweilagigen Zementputz versehen und glatt abgerieben.
Die Decke über dem Kellergeschoß wird als Stahlbetondecke gemäß der statischen Berechnung mit Filigranplattenelementen ausgeführt.
Es werden einflüglige weiße Kunststoff-Leibungsfenster mit Isolierverglasung als Kippfenster (Größe: ca. 100 x 75 cm – ohne Kellerlichtschächte) eingebaut. (auf Wunsch Holzfenster – Extras)
Es werden Stahlblechtüren mit eingelegter Gummidichtung und Drückergarnitur eingebaut.
Alle Kellerräume erhalten einen ca. 4 cm starken Estrichbelag auf Trennschicht.
Die Kellertreppe besteht aus einer grundierten, offenen gewendelten Vierkant¬ Stahlkonstruktion mit aufgelegten Holztrittstufen aus Kiefer oder Buche und Stahlharfengeländer.
5. Herstellung des Erdgeschoß-Rohbaues
Die Höhe im Erdgeschoß-Rohbau beträgt ca. 2,80 m, durch Nachtrocknungsprozesse des Holzes bedingt setzt sich das Erdgeschoss im Zeitraum von 2 Jahren um ca. 15-20 cm.
5.1 Außenwände
Rundholzkonstruktion Holzart Fichte. Der Stammdurchmesser beträgt 38-55 cm, die Stämme werden manuell entrindet und gehobelt, so dass die natürliche Struktur und Formgebung erhalten bleibt. Die Eckverkämmungen werden in aufwendiger Handarbeit in Form einer vierfach gelagerten Sattelkerbe aus dem Stamm gearbeitet. Hierdurch wird eine Öffnung der Fuge durch Trocknungsschwund verhindert und eine optimale Setzung gewährleistet. Längs der Stämme erfolgt die Anpassung des darunterliegenden Stammes, so dass die Stämme trotz ihrer natürlichen Unebenheit passgenau aufeinanderliegen. Ein Isolierkanal an der Stammunterseite (U-Nut) wird Schafwolle optimal isoliert. Entsprechend der Tiefe der U-Nut wird der Stamm an der Unterseite mit einem Entlastungsschnitt versehen, um die natürlichen Trocknungsrisse an den nicht sichtbaren Stammseiten auftreten zu lassen. Die oberste Stammlage wird entsprechend der Dachneigung abgeschrägt und dient als Fußfette. In Höhe der Zwischendecke wird zur exakten Aufnahme der untersten Deckenschalung eine Nut ausgearbeitet. Die Isolierung zwischen den Stämmen erfolgt mittels vorkomprimierten Quellband sowie Schafwolle. Die Stämme werden mit Borsalz-Holzschutz-Imprägnierung nach DIN 68800 gegen Schädlings- und Pilzbefall behandelt, sowie im Außenbereich mit einem Grundieranstrich versehen.
5.2 Innenwände
Die statisch notwendigen Wände werden in Naturstamm analog der Außenwände errichtet. Statisch nicht notwendige Innenwände werden in Trockenbauweise errichtet. Die Trockenbauwände sind doppelt beplankt, der obere Anschluss zur Decke ist gleitend ausgeführt (Dicke 150 mm). In Feuchträumen kommen imprägnierte Gipskartonplatten zum Einsatz. Die Wände sind tapezierfähig gespachtelt (ohne Silikon bzw. Acryl). (Innenwände können auch in Holzständerbauweise mit einer Holzbeplankung erstellt werden, muss aber gesondert geordert werden)
5.3 Erdgeschoßdecke
Häuser mit Satteldach – Dachgeschoss ausgebaut Zur Aufnahme der Deckendielung werden Rundholzstämme als Deckenbalken über dem Erdgeschoss verlegt. Diese sind oben abgeflacht und werden in Abständen von 1,20 bis 1,50 m einschließlich Wechsel für die Treppe verlegt. Die Deckenbalken werden handwerklich in die tragenden Wände verzapft und zur Aufnahme der Dielen abgeflacht und ausnivelliert. Die Decke wird mit 28 mm Nut- und Federdielen abgedielt (Dielen im Erdgeschoss sichtbar).
6. Herstellung des Dachgeschoß-Rohbaues
Die lichte Rohbauhöhe im Dachgeschoß beträgt ca. 2,55 m. Die Giebelwände werden mit einer Holzständerkonstruktion ausgefacht.
Wandaufbau der Giebelwände von innen nach außen:
- 2x GKB tapezierfähig gespachtelt (ohne Silikon bzw. Acryl)
- Dampfsperre
- Holzständer 6/16 cm inkl. Mineralwolledämmung
- 4 cm Unterkonstruktion/Hinterlüftung
- Nut- und Federbretter 19 mm
6.1 ausgebautes Dachgeschoß
folgende Leistungen sind enthalten:
- Trennwände in Trockenbauweise, doppelt beplankt, in Feuchträumen imprägnierte Gipskartonplatten (Dicke 150 mm), Die Wände sind tapezierfähig gespachtelt (ohne Silikon bzw. Acryl)
- Kehlbalkendecke und Dachschrägen mit Mineralwolledämmung gemäß Wärmeschutznachweis, getrennt von einer Dampfsperre, mit 12,5 cm starken Gipskartonplatten auf Sparschalung verkleidet
- In Decke zum Spitzboden bei ausreichenden Einbauraum eine Bodeneinschubtreppe aus Kiefer
- Decke über Erdgeschoß als Holzbalkendecke, 28 mm Nut- und Federdiele mit schwimmendem Estrich
- Geschoßtreppe vom Erdgeschoß zum Dachgeschoß als eingestemmte Holzwangentreppe, Füllstäbe und Handlauf ,Holzart Buche am Antritt mit verstellbaren Füßen zum Ausgleich der Gebäudesetzung
7. Dacheindeckung / Zimmererarbeiten
Der Dachstuhl für Satteldächer und Walmdächer wird nach stat. Berechnungen erstellt. Bei allen Dachkonstruktionen wird Nadelholz der Güteklasse S 10 und der Schnittklasse A/B verwendet. Das Holz wird werkseitig gemäß DIN schadstofffrei schutzimprägniert.
Häuser mit Satteldach – Dachgeschoss ausgebaut
- Befestigung der Sparren mit M12/260 Schlüsselschrauben
- anbringen einer Trauf- und Ortgangschalung, sowie Trauf- und Stirnbohle, Dachüberstand an Traufe ca. 1,30 m und Ortgang ca. 1,60 m
- Dachüberstände erhalten einen Dachkasten aus 19 mm Nut- und Federbretter
Die Dacheindeckung erfolgt mit Marken-Dachsteinen aus Ton, Farbe rot oder anthrazit einschließlich aller Formteile für Ortgang, First, Grate sowie Durchgangspfannen für die Sanitärentlüftung. Unter der Dacheindeckung wird eine hochwertige diffusionsoffene Unterspannbahn sowie eine Dachlattung und Konterlattung eingebaut.
Der Dachüberstand bei Satteldächern beträgt trauf- (ca. 130 cm) und giebelseitig ca. 160 cm. Bei Walmdachbungalows beträgt der Dachüberstand umlaufend ca. 100 cm.
Bei Einbau eines Schornsteines, als Zusatzauftrag der Bauherren, werden im Schornsteinbereich ein Standbrett und ein Dachausstiegsfenster für den Schornsteinfeger eingebaut. Der Schornsteinkopf oberhalb der Dacheindeckung wird mit Eternit verkleidet. Die Dachrinnen und Fallrohre werden aus Zink einschließlich aller Formstücke bis kurz über Terrain geführt.
Die Dachflächenfenster, Ausführung in Kiefer natur endglasiert, isolierverglast werden komplett mit Einbaurahmen und Einbau ausgeführt. (Dachflächenfenster sind als Extras auszuweisen, auch wenn sie in den Bauplänen vorhanden sind.)
8. Estricharbeiten
Das gesamte Erdgeschoß und das Dachgeschoß erhalten einen schwimmend verlegten Estrich incl. Wärme- und Trittschalldämmung gem. Wärmeschutznachweis mit Randdämmstreifen. Der Estrich im Erdgeschoss wird wegen der Fußbodenheizung als Heizestrich verlegt. Im Kellergeschoß wird der Estrich auf Trennschicht verlegt.
9. Fenster und Außentür
Es werden Fenster- und Türelemente aus hochwertigen Kunststoffprofilen (in fast allen Farben erhältlich) verbaut. Serienmäßig werden die Fenster mit Wärmeschutzglas 1,1 W/m²K ausgestattet. Andere Glasarten sind auf Wunsch lieferbar, sind aber gesondert zu ordern. Die Fenster und Türen werden im Blockwerk inkl. Futter, Verkleidung, Isolierung und Verblendung, sowie der Einarbeitung der Innen- und Außenfensterbänke eingepasst.
10. Innentüren
Es werden hochwertige Türelemente in weiß, Buche oder Ahorn in den Maßen B x H = 73,5 x 198,5 cm oder 86 x 198,5 cm inkl. Zarge und Drückergarnitur eingebaut. Alle anderen Türen müssen bemustert und als Extras bestellt werden.
11. Elektroinstallation
Anlage nach gültigen VDE- und EVU-Vorschriften, Fundamenterder, Zuleitung vom Hausanschluss zur Zählerverteilung auf Putz, Zählerverteilerschrank auf Putz, FI-Schutz-Schalter, Klingeltrafo mit Taster und Gong, Potentialausgleichsanlage mit Wannenerdung, Anschluss der Heizungsanlage und wasserführenden Leitungen. Fabrikat der Schalter und Steckdosen: Markenprodukt Standard weiß.
11.1 Raumbezogene Installation
| Wohnen: |
2 Deckenbrennstellen mit Serienschaltung 5 Steckdosen 1 Kabelanschluss verlegt ohne Anschlussdose 1 Telefonanschluß verlegt ohne Anschlussdose |
| Eltern: | 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung 3 Steckdosen |
| Je Kind: | 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung 2 Steckdosen |
| Je Flur: | 1 Deckenbrennstelle mit Wechselschaltung 1 Steckdose |
| Treppenhaus: | 1 Wandbrennstelle mit Wechselschaltung |
| Bad: | 1 Decken- und Wandbrennstelle mit Ausschaltung 1 Steckdose |
| Gäste WC: | 1 Decken- und Wandbrennstelle mit Ausschaltung 1 Steckdose |
| Küche: | 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung 4 Steckdosen 1 Herdanschluss 1 Geschirrspüleranschluss 1 Anschluss für Beleuchtung des Küchenblockes |
| Terrasse: | 1Wandbrennstelle mit Ausschaltung 1 Steckdose innen abschaltbar |
| Eingang: | 1 Anschluss für Außenleuchte |
| Je Abstellraum: | 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung 1 Steckdose HAR 1 Waschmaschinenanschluss |
12. Heizungsanlage
Es wird eine Brennwert-Therme mit elektronischer Zündung für Heizung und Brauchwasser im Abstellraum ohne Zirkulation mit ca. 120 L Warmwasserspeicher eingebaut. Die Therme erhält ein über das Dach geführtes Abgasrohr. Die Vorlauftemperatur der Heizung wird durch einen Außenfühler geregelt. Alternative Heizsysteme sind in Sonderleistung bzw. als Extras aufzuführen.
Die Installation beginnt ab Hausanschlussstelle des zuständigen Gasversorgers im Gebäude. Es werden isolierte Rohre in Kupfer oder in den erforderlichen Querschnitten unter dem schwimmenden Estrich verlegt. Die Rohrisolation im Keller ist sichtbar.
Die Geschosse werden über eine Fußbodenheizung beheizt.
Die Abstellräume und der HAR erhalten keine Heizung.
13. Sanitär-Installation
13.1 Entwässerung
Sämtliche Fall-, Steig- und Objektanschlussleitungen bestehen aus heißwasserbeständigem Kunststoff-HT-Abflussrohr.
13.2 Warm- und Kaltwasser
Die Installation beginnt ab Wasseruhr als Kunststoffrohr mit erforderlicher Isolierung. Ausbaufähige Dachgeschosse erhalten eine Kalt- und Warmwasserzuleitung über die Erdgeschoßdecke zur späteren Nutzung. Die Warmwasserversorgung für Küche, Bad und WC erfolgt über die zentrale Heizung. Zu- und Ablauf für ein Spülbecken und den Waschmaschinenanschluss werden nach den Angaben des Bauherren installiert. Für die Gartenbewässerung wird eine Außenzapfstelle installiert.
13.3 Objekte
Objekte:
Markenprodukte von „Format“ in der Farbe weiß Armaturen:
-
Einhand – Hebelmischbatterie ca. 100,- €
Wannen- u. Duscharmaturen ca. 200,- €
Badezimmer:
- Stahlblech-Einbauwanne 170/75 cm (Eckbadewanne ca. 400,00 €) , Ab- und Überlaufgarnitur mit Exzenterablauf, Wannenfüll- und Brausebatterie mit EinhebeI- Schlauchbrausegarnitur;
- 1 Waschtischanlage (ca. 100,00 €) 60 cm mit verchromten Einhebelmischer, Röhrengeruchsverschluss;
- 1 WC-Anlage wandhängend – ca. 70,00 €
Gäste-WC:
- 1 WC-Anlage wandhängend
- 1 Waschtischanlage 45 cm mit verchromten Einhebelmischer und RöhrengeruchsverschIuss (als Extras zu ordern)
Dusche:
- Duschwanne emailliert, 90 x 90 cm, Einhebelmischer und Handbrause, Duschabtrennung Standard (ca. je 200,00 €) Sonstiges:
- Waschmaschinenanschluss im HAR
14. Fliesenarbeiten
Hochwertige Keramikfliesen gem. Angebot bis zu einem Materialwert von 15,- € je m².
14.1 Wandfliesen
An den Wänden im Bad und Gäste-WC sind feinkeramische Fliesen vorgesehen, die im Dünnbettverfahren verlegt und verfugt werden (Dachschrägen werden nicht gefliest). Badewannen werden abgemauert und eingefliest.
14.2 Bodenfliesen
Bodenfliesen werden in den Bädern, Küche und in der Diele nach Wahl des Bauherrn verlegt und verfugt. Die Anschlussstellen zwischen Wänden und Böden werden dauerelastisch verfugt. Sie sind Wartungsfugen und beanstandungsfrei. Reservefliesen, ca. 1 m² werden dem Bauherren zur Einlagerung übergeben.
15. Maler-/Tapezier- und Bodenbelagsarbeiten
Sämtliche Maler-, Tapezier- und Bodenbelagsarbeiten sind Bauherrenleistungen, können aber mit einem Zusatzauftrag erbracht werden. (als Extras zu ordern)
16. Hausübergabe
Das Gebäude wird zum vereinbarten Übergabetermin besenrein übergeben, d.h., dass Materialreste und grobe Verunreinigungen beseitigt werden.
17. Eigenleistungen des Bauherren
Eigenleistungen des Bauherrn sind gewerkeweise grundsätzlich möglich. Diese werden in einem Zusatzauftrag als Vertragsbestandteil erfasst und dem Bauherren gutgeschrieben. Der terminliche Ablauf ist vorher mit der eb Massivhaus Deutschland GmbH abzustimmen. Die eb Massivhaus Deutschland GmbH übernimmt für Bauherreneigenleistungen keine Gewähr.
18. Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden in einem Zusatzauftrag als Vertragsbestandteil erfasst und dem Bauherrn nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt.
19. Änderungen
Änderungen, die den Bauwert nicht beeinträchtigen, jedoch dem Baufortschritt dienen sowie Änderungen aufgrund behördlicher Auflagen bleiben vorbehalten. Für die in der Baubeschreibung und den Plänen enthaltenen Maße gelten die zulässigen Toleranzen.
20. Schlussbemerkungen
Die aufgeführten Leistungen können durch andere, gleichwertige ersetzt werden. Nicht enthalten sind im Lieferumfang:
- Gebühren und Kosten für eine Baugenehmigung
- Vermessung des Grundstückes
- Einmessung der Baugrube und des Gebäudes nach Fertigstellung
- Erstellung von Lage- und Höhenplänen/Kanalhöhenplänen
- Baugrundgutachten
- Anschlusskosten für Hausanschlüsse (Strom, Gas, Trink-, Schmutz- und Regenwasser, Telefon usw.
- Verbrauchskosten Baustrom/Bauwasser
Mehr Informationen
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